ifs Beratungsstelle für Gewaltprävention
Institut für Sozialdienste (ifs)
- Deutsch, andere Sprachen mit Dolmetscher:in möglich
- Feldkirch, Dornbirn
- Webseite besuchen
- Terminvereinbarung notwendig
Angebot

Beschreibung
Personen, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, müssen an einer verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung teilnehmen. In Vorarlberg bietet die ifs Beratungsstelle für Gewaltprävention diese Beratung an. Unser Angebot richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen und Problemen der Klient*innen. Themen sind unter anderem: • Aktuelles Befinden, mögliche Krisen • Einschätzung der Gefährdung • Maßnahmen zur Beruhigung und Vermeidung von Gewalt • Gespräche zur Veränderung von Verhalten und Einstellung • Emtwicklung von Empathie und Perspektivenwechsel • Stärkung der Selbstwahrnehmung • Rechtliche Informationen • Vermittlung an weitere Hilfsangebote Ziel ist es, dass die Klient*innen ihr Verhalten kritisch hinterfragen, Verantwortung übernehmen und weitere Beratung annehmen.
Wer bekommt das Angebot?
Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot gemäß § 38a SPG ausgesprochen wurde
Wie bekommt man das Angebot?
Die gefährdende Person muss binnen 5 Tagen nach der Anordnung des Betretungs- und Annäherungsverbotes Kontakt zu einer Beratungsstelle aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Standorte
Überblick
Karte
Um die Karte von OpenStreetMap anzuzeigen, müssen Sie zustimmen. Mit Ihrer Zustimmung wird ein Cookie gesetzt.
Angebot zuletzt aktualisiert am: 16.01.2026
