Finanzielle Pflegeunterstützungen
Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol
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Angebot

Beschreibung
24-Stunden-Betreuung für pflegebedürftige Menschen Pflegezuschuss für Personen die zu Hause gepflegt werden. Voraussetzungen - erforderliche Betreuung (kein Rechtsanspruch) - Pflegegeldstufe 3 - Einkommensgrenze ist nicht überschritten - Betreuung gem. dem Hausbetreuungsgesetz im privaten Haushalt - Hausbesuche durch die Sozialversicherung der Selbständigen Förderhöhe € 400,- pro selbständiger oder € 800,- pro unselbständiger Betreuungskraft und Monat € 800,- bei nur 1 Betreuungsperson - bei durchgehender Betreuung von jeweils 28 Tagen Unterstützung für pflegende Angehörige Zuschuss für Ersatzpflegekosten (z.B. wegen Krankheit oder Urlaub) für max. 4 Wochen pro Jahr. Voraussetzungen - Pflegestufe 3 - Pflegestufe 1 bei Demenzkranken und Minderjährigen - Pflege seit mindestens 1 Jahr Förderhöhe je nach Pflegestufe € 1.200 - € 2.200 plus € 300.- für demenzkranke oder minderjährige Angehörige. Plus € 200.- /Jahr für (Online) Kurse zu Pflege/Betreuung ab Pflegestufe 1.
Standorte
Überblick
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Angebot zuletzt aktualisiert am: 19.01.2026

