SRP

Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten

Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol

Angebot

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Beschreibung

Feststellung der Zugehörigkeit und Unterstützungsangebote, die den Zugang und die Erhaltung des Arbeitsplatzes fördern. → Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. deren Gleichstellung. Grad der Behinderung ab 50%. → Wer kann nicht zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gehören? - Schüler:innen und Student:innen - Personen die eine dauernde Pensionsleistung beziehen und nicht in Beschäftigung stehen. → Was muss ich tun? Antragstellung beim Sozialministeriumsservice. → Welche Unterlagen/Dokumente muss ich dem Antrag beilegen? - Medizinische Befunde (max. 2 Jahre alt) - Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass in Kopie - gültige Aufenthaltsbewilligung (Nicht-EU- Bürger:innen - wenn vorhanden aktueller Pflegegeldbescheid. → Welche Vorteile bringt die "Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten"? Anspruch auf Förderungen, besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub - sofern im Kollektivvertrag vorgesehen.

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Angebot zuletzt aktualisiert am: 18.01.2026