SRP

Parkausweis gem. § 29 b StVO

Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol

Angebot

Sozialroutenplan Bild

Beschreibung

Parkerleichterung gemäß der Straßenverkehrsordnung, aufgrund: - einer festgestellten „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung". Die Ausstellung eines Parkausweises erfolgt durch das Sozialministeriumservice. → Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Ihr Behindertenpass hat den Zusatzvermerk „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“. → Was muss ich tun? Der Antrag ist beim Sozialministeriumservice zu beantragen. → Welche Unterlagen/Dokumente muss ich dem Antrag beilegen? - Aktuelle medizinische Befunde (max. 2 Jahre alt) - Aufenthaltsbewilligung (für Nicht-EU Bürger:innen) - aktueller Pflegegeldbescheid (falls Pflegegeld bezogen wird) → Welche Vorteile bringt der Parkausweis: z.B. Parken auf Behindertenparkplätzen - ev. Befreiung von Parkgebühren - Anhalterleichterungen.

Standorte

Überblick

Karte

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Angebot zuletzt aktualisiert am: 18.01.2026