SRP

Arbeitsfähig bis 25 (AF25)

KOST Tirol - Koordinierungsstelle Tirol AusBildung bis 18 / Ausbildung-Beruf

Angebot

Logo mit dem Text „arbeitsfähig bis 25“ und einem nach oben zeigenden Pfeil.

Beschreibung

Die neue gesetzliche Regelung zur Initiative "Arbeitsfähig bis 25" (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Sie leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe. Mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnovelle ist es seit 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit anzuordnen. Die Aufgabe des Jugendcoachings im Kontext der AF25 ist es, die jungen Menschen und ihr Umfeld hinsichtlich ihrer Potenziale und möglicher Perspektiven zu beraten. Für eine Erstberatung und weitere Informationen kontaktieren Sie uns telefonisch über unsere Serviceline oder schreiben Sie uns eine Email. Persönliche Beratungsgespräche sind während der Sprechstunde, mittwochs von 14:00 - 17:00 Uhr in der Anichstraße 13, möglich.

Wer bekommt das Angebot?

Menschen mit Behinderung bis 25 Jahre

Standorte

Überblick

Karte

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Angebot zuletzt aktualisiert am: 05.05.2026