Finanzielle Pflegeunterstützung
Sozialministeriumservice Landesstelle Salzburg
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Angebot

Beschreibung
Förderung der 24-Stunden-Betreuung: Personen, die in deren Privathaushalten eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, kann ab Vorliegen zumindest der Pflegegeldstufe 3 eine finanzielle Zuwendung gewährt werden. Zuwendungen zu den Kosten einer Ersatzpflege: Pflegenden Angehörigen, die etwa wegen Krankheit oder Urlaub die Pflege nicht selbst erbringen konnten und die Ersatzkosten getragen haben, kann eine Zuwendung zu den Ersatzkosten gewährt werden. Pflegekurse: Nahen Angehörigen einer pflegebedürftigen Person ab der Pflegegeldstufe 1 können jährlich Zuwendungen bis zu € 200,00 zu den Teilnahmekosten an Pflegekursen gewährt werden. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen und unterstützen bei der Beantragung.
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Überblick
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Angebot zuletzt aktualisiert am: 30.12.2025