SRP

Parkausweis gem. § 29 b StVO

Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol

Angebot

Logo mit zwei roten Balken auf schwarzem Hintergrund. Schlichte, moderne Gestaltung.

Beschreibung

Ausstellung der Ausweise gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO), kurz Parkausweise, durch das Sozialministeriumservice. Die Ausstellung ist gebührenfrei. → Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Anspruch auf einen Parkausweis gem. § 29 b StVO haben Personen mit einem Behindertenpass in dem der Zusatzvermerk „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ eingetragen ist. → Was muss ich tun? Ein Parkausweis muss beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Das Antragsformular kann auch online heruntergeladen werden: https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Parkausweis/Parkausweis.de.html. Alternativ erhalten Sie den Antrag auch direkt beim Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol. → Welche Unterlagen/Dokumente muss ich dem Antrag beilegen? Aktuelle medizinische Unterlagen z. B. Befunde oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), ein farbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO-Vorschriften, gültige Aufenthaltsbewilligung (bei Staatsbürgern aus Nicht-EU-Ländern), aktueller Pflegegeldbescheid (falls Pflegegeld bezogen wird) Sollten Sie bereits einen Behindertenpass mit dem Zusatzvermerk „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ besitzen ist dem Antrag lediglich ein färbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO Vorschriften beizulegen. Vorteile: Die Inanspruchnahme diverser Erleichterungen beim Parken (genaue Regelungen § 29b StVO).

Standorte

Überblick

Angebot zuletzt aktualisiert am: 24.04.2025

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